RA Marc Y. Wandersleben

RA Marc Y. Wandersleben

Rechtsanwalt, Mediator und Wirtschaftsjurist (Uni. Bayreuth)
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Rechtsanwalt Marc Y. Wandersleben ist Gründungspartner von WMVP Rechtsanwälte.  Er ist vornehmlich im Bereich des Wirtschaftsrechts (Handels- und Gesellschaftsrecht) und Wirtschaftsstrafrechts tätig. Spezialgebiete sind das Vereins- und Stiftungsrecht.

WMVP Rechtsanwälte, Osterstraße 1, 30159 Hannover, Tel. 0511/260 918-0, wandersleben@WMVP.de

Die Reform des GmbH- und Insolvenzrecht, die zum 01. November 2008 in Kraft getreten ist, betrifft nicht nur GmbH-Neugründungen und Regelungen hinsichtlich der neuen „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“, sondern ist auch für bestehende GmbHs relevant. Denn mit der Reform sind neue Haftungsfallen für GmbH- Gesellschafter und GmbH-Geschäftsführer entstanden.

Sonntag, 25 Januar 2009 01:00

Konfliktmanagement zwischen Unternehmen

Als Alternative zur gerichtlichen Auseinandersetzung wird zwischen Handelspartnern zunehmend die Wirtschaftsmediation gesehen. Nach ihrer Definition ist die Mediation ein strukturiertes, außergerichtliches Konfliktbearbeitungsverfahren, bei dem die Parteien unter Leitung des Mediators als neutralen Dritten eine einvernehmliche Lösung erarbeiten.

Unter „Aktienemission im Internet“ ist die erstmalige Ausgabe und Platzierung einer bestimmten Anzahl von Aktien eines Wertpapierausstellers (Emittenten) über das Internet zu verstehen. Die weltweit erste Aktienemission via Internet wurde von der Spring Street Company (New York) 1995 durchgeführt; in Europa folgte die erste 1998 durch die Webstock AG, die Aktien der Internet2000 AG platzierte. Seitdem ist das Interesse an dieser Art der Aktienemission stark gewachsen.

Bei Internet-Emissionen sind insbesondere das Verkaufsprospektgesetz /VerkProspG), das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und das Kreditwesengesetz (KWG) zu beachten, wobei immer zwischen Eigen- und Fremdemission zu differenzieren ist.

Allgemeine Risiken von Internet-Emissionen
1. Starke Kursschwankungen
Wenn das Handelsvolumen gering ist, können bereits wenige Kauf- und Verkaufsorders erhebliche Kursschwankungen auslösen. Auch ist das Risiko nicht auszuschließen, dass aufgrund eines geringen Handelsvolumens eine mangelnde Nachfrage im Bedarfsfall einem Verkauf der Werte entgegensteht. Hier darf es der adäquaten Anlegerinformation im Vorfeld.

Nicht jeder Fall ist für ein Mediationsverfahren geeignet. Die Mediation erhebt auch nicht den Anspruch, dass bisherige formalisierte Verfahren zu ersetzten. Es stellt vielmehr eine Ergänzung dar. Insofern muss jeder Fall gesondert auf seine Mediationsfähigkeit geprüft werden, da jeder Fall individuell gelagert ist. Für die Einschätzung, ob ein Konflikt für eine Mediation überhaupt geeignet ist, bedarf es Informationen insbesondere hinsichtlich der beteiligten Parteien (1) und des Streitgegenstandes (2).

Private-Equity ist der allgemeine Begriff für privates Beteiligungskapital, das von privaten und institutionellen Anlegern insbesondere an nicht börsenotierten Unternehmen. Im Gegensatz dazu stehen das Public-Equity, die Fremdkapitalfinanzierung.

Das Private-Equity kann in folgende drei Bereiche unterteilt werden: Risikokapital, mezzanine Finanzierungen und Buy-out.

Im August 2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – besser bekannt als Antidiskriminierungsgesetz – in Kraft getreten. Der deutsche Gesetzgeber kam mit diesem Gesetz seiner Verpflichtung aus vier Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft zum Schutz vor Diskriminierungen nach.

Im einstweiligen Verfügungsverfahren hat der 5. Zivilsenat des Kammergerichts Berlin mit Beschluss (5 W 73/07) vom 03.04.2007 entschieden, dass die Formulierung “in der Regel…” in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zur Versandangabe zu unbestimmt und damit unwirksam ist.
Die Antragsgegnerin hatte in den Versandangaben in eBay-Angeboten folgende Klausel verwendet: „Eine Übergabe an den Paketdienst erfolgt in der Regel 1-2 Tage nach Zahlungseingang, bei kundenspezifischen Anfertigungen ca. 7 Tage-10 Tagen nach Zahlungseingang…“.

Seit 1. November 2009 gelten in Deutschland neue allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Banken. Die Änderung erfolgte durch eine EU-Richtlinie (Zahlungsdiensterichtlinie PSD = Payments Services Directive), die mithin das Ziel hat, dass Überweisungen in das Ausland schneller und einfacher erfolgen können. Die neuen AGB beinhalten aber auch weitere Neuerungen für Lastschriften und die Haftung bei Missbrauch von Bankkarten sowie Online-Banking.

Die wesentlichen Änderungen im Überblick:

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