Seit 1. November 2009 gelten in Deutschland neue allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Banken. Die Änderung erfolgte durch eine EU-Richtlinie (Zahlungsdiensterichtlinie PSD = Payments Services Directive), die mithin das Ziel hat, dass Überweisungen in das Ausland schneller und einfacher erfolgen können. Die neuen AGB beinhalten aber auch weitere Neuerungen für Lastschriften und die Haftung bei Missbrauch von Bankkarten sowie Online-Banking.
Die wesentlichen Änderungen im Überblick:
Teil 4: Ombudsmann der genossenschaftlichen Bankengruppe
Seit 2002 gibt es die Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitschlichtung auch bei den genossenschaftlichen Banken, die sich dem Verfahren unterworfen haben. Dies sind fast 90% der Mitgliedsbanken des Bundesverbands der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR).
Beschwerdegegner können nur die öffentlichen Banken sein, welche sich zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren beim BVR gelistet sind. Ombudsmann der genossenschaftlichen Bankengruppe: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V., Kundenbeschwerdestelle, Postfach 30 92 63, 10760 Berlin, www.bvr.de
Teil 3: Ombudsmann der Öffentlichen Banken
Seit 2003 gibt es das Verfahren beim Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB).
Beschwerdegegner können nur die öffentlichen Banken sein, welche sich zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren beim VÖB gelistet haben. Die Liste ist erhältlich beim Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V., Kundenbeschwerdestelle, Postfach 11 02 72, 10832 Berlin, Telefon: 030-8192-295, Telefax: 030-8192-299, www.voeb.de
Teil 2: Ombudsmann der Privaten Banken
Beschwerdegegner können nur die privaten Banken sein, welche sich zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren des Bundesverbands Deutscher Banken bereit erklärt haben. Die Liste der teilnehmenden Banken ist erhältlich beim Bundesverband deutscher Banken e.V., Kundenbeschwerdestelle, Postfach 040307, 10062 Berlin, Telefon: 030-1663-3166, Telefax: 030-16633169, www.bankenverband.de
Teil 1: Einführung und Allgemeine Verfahrensregeln
Bankkunden können sich im Streitfall mit ihrer Bank nicht nur an die Gerichte wenden, sondern es besteht in vielen Fällen auch die Möglichkeit zu einer außergerichtlichen Streitbeilegung durch ein Schlichtungsverfahren vor Ombudsmännern der Bankenverbände. Der Beitrag gibt einen Überblick über die verschiedenen Schlichtungssysteme der Bankenverbände und stellt ihre Verfahren dar.