Montag, 02 September 2013 02:00

Hauptversammlungsbeschlüsse sind zu löschen – Erfolg für WMVP Rechtsanwälte

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Das Oberlandesgericht Braunschweig hat in einer juristisch sehr sauberen und lesenswerten Entscheidung (Az. 2 W 142/12 und 2 W 143/12)  jüngst beschlossen, dass eine Aktiengesellschaft den Kreis der Vertreter von Aktionären auf der Hauptversammlung nicht beschränken darf. WMVP Rechtsanwälte hat durchgefochten, dass entsprechende Satzungsregelungen gelöscht werden müssen.

Im zugrunde liegenden Fall hatten Nordzucker AG und Nordzucker Holding AG versucht, eine Selbstorganisation von Aktionären und deren Stimmbündelung teilweise zu unterbinden, indem nur Ehefrauen, Mitarbeiter des Betriebes oder bestimmte Lieferantenvereinigungen als Vertreter zugelassen wurden. Dies verstößt nach Auffassung des Gerichts gegen das grundlegende Wesen einer Aktiengesellschaft. Zudem waren durch die Regelung eingetragene Lebenspartner im Gegensatz zu Ehepartnern ausdrücklich von der Möglichkeit der Vertretung ausgeschlossen. Auch deshalb hat das Gericht die angegriffenen Satzungsregelungen als sittenwidrig angesehen.

WMVP Rechtsanwälte musste für diesen Erfolg allerdings erst das Oberlandesgericht bemühen. Das Amtsgericht Braunschweig – Registergericht – hatte es nicht gewagt, eine Entscheidung gegen den in Braunschweig einflussreichen Konzern zu treffen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Zunächst muss der Bundesgerichtshof noch über die eingelegte Revision entscheiden.

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RA Dr. Moritz von Münchhausen

Rechtsanwalt Dr. Moritz von Münchhausen ist Gründungspartner und Geschäftsführer der Kanzlei.

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