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Das Oberlandesgericht Braunschweig hat in einer juristisch sehr sauberen und lesenswerten Entscheidung (Az. 2 W 142/12 und 2 W 143/12)  jüngst beschlossen, dass eine Aktiengesellschaft den Kreis der Vertreter von Aktionären auf der Hauptversammlung nicht beschränken darf. WMVP Rechtsanwälte hat durchgefochten, dass entsprechende Satzungsregelungen gelöscht werden müssen.

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