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Das Oberlandesgericht Braunschweig hat in einer juristisch sehr sauberen und lesenswerten Entscheidung (Az. 2 W 142/12 und 2 W 143/12)  jüngst beschlossen, dass eine Aktiengesellschaft den Kreis der Vertreter von Aktionären auf der Hauptversammlung nicht beschränken darf. WMVP Rechtsanwälte hat durchgefochten, dass entsprechende Satzungsregelungen gelöscht werden müssen.

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Publiziert in Rechtsinformationen
Sonntag, 31 Januar 2010 01:00

Die steuerliche Gewinnermittlung

Für die Ermittlung des steuerlichen Gewinns kommen der Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG oder § 5 EStG sowie die Einnahmeüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG in Betracht.
Der Betriebsvermögensvergleich ermittelt den Unterschiedsbetrag des Betriebsvermögens am Schluss des Wirtschaftsjahres zu dem des Vorjahres, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen.

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Mit der Aufnahme einer Beschäftigung entsteht für den Betreffenden prinzipiell die Beitragspflicht zur gesetzlichen Sozialversicherung. Eine abhängige Beschäftigung zieht Sozialversicherungspflicht nach sich, umgekehrt werden selbstständig Beschäftigte davon befreit. Sind aber sogar Geschäftsführer abhängig Beschäftigte im Sinne des Sozialgesetzbuches und somit sozialversicherungspflichtig? Dies kann nur einzelfallbezogen beurteilt werden: Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRB) ermittelt obligatorisch in einem „Statusfeststellungsverfahren“ die Tatbestandsmerkmale der selbstständigen Tätigkeit, welche die Befreiung von der Sozialversicherungspflicht bewirken. Die Rechtsprechung hat sich bereits im Jahr 2005 gewandelt: Die Organstellung des GmbH-Geschäftsführers schließt fortan die Selbstständigkeit nicht mehr generell aus. Heute entscheidet das Gesamtbild der Tätigkeit darüber, ob der Geschäftsführer diese abhängig oder selbstständig ausführt.

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