Montag, 09 Dezember 2013 01:00

Staatliche Beihilfen: EU-Kommission macht Weg frei für die Förderung von Telemedizin

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Die EU-Kommission hat Beihilfen genehmigt, mit denen der Aufbau einens Telemedizinnetzes in Ostsachsen gefördert werden sollen. Das Genehmigungsverfahren gestaltete sich schwierig, da die Beteiligten neue Wege im EU-Beihilfenrecht beschreiten mussten. Allein auf Grundlage der primärrechtlichen Regelungen, also der sehr allgemein gehaltenen Regelungen des EU-Vertrages (AEUV) war ein Modell zu entwickeln, das auch für künftige Fälle eine Beihilfepraxis ohne übermäßige Wettbewerbsverzerrung gewährleistet. WMVP Rechtsanwälte hat hieran wesentlich gestaltend mitgewirkt.

 

Weitere Details können Sie der Pressemitteilung der Kommission entnehmen.

Hintergrund: Durch die Auswirkungen des demografischen Wandels werden ländliche Regionen immer weiter ausgedünnt. Das betrifft auch das Angebot an Dienstleistungen und hier insbesondere die Zahl der niedergelassenen Fachärzte. Unter Telemedizin wird die Technik verstanden, mit der Ärzte und medizinische Dienste über eine gewisse Entfernung so vernetzt werden, dass nicht alle Leistungen unmittelbar am Ort verfügbar sein müssen. So kann etwa ein niedergelassener Hausarzt mit Fachärzten, Krankenhäusern und Laboren größerer Städte zusammenarbeiten und so die fachärztliche Versorgung in seinem Praxisgebiet gewährleisten. Oder aber Patienten sind direkt mit Fachärzten und Krankenhäusern vernetzt, um regelmäßig Werte überprüfen zu lassen, ohne den weiten Weg in die Klinik auf sich nehmen zu müssen. Die Europäische Kommission und die Regierungen der EU-Staaten erhoffen sich durch diese neuartige Technik die Aufrechterhaltung der vollen medizinischen Versorgung auch in ländlichen Regionen.

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RA Dr. Moritz von Münchhausen

Rechtsanwalt Dr. Moritz von Münchhausen ist Gründungspartner und Geschäftsführer der Kanzlei.

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