Donnerstag, 11 Juli 2013 02:00

Vergaben im Rettungsdienst: Wahl des Standorts der Rettungswache

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Problem:

Bei der Ausschreibung von Rettungsdienstleistungen gibt der Auftraggeber vor, dass die künftige Rettungswache sich in einem Radius von max. 1,5 Km um die bestehende (im Eigentum des bisherigen Leistungserbringers stehenden) Rettungswache befinden müsse. Ein gewerblich tätiges Rettungsdienstunternehmen rügt dies als diskriminierend. Die Vorgaben seien zu eng und würden die bisherigen Leistungserbringer bevorzugen.

 

 

Die Entscheidung:

Das Gericht weist diesen Einwand ab. Der Auftraggeber habe lediglich den geltenden Rettungsdienstbereichsplan umgesetzt. Die Vorgaben zum Standort der Rettungswache stehe im Zusammenhang mit der Wahrung der gesetzlichen Hilfsfrist, also der Zeit zwischen dem Beginn dem Notruf und dem Eintreffen adäquater Hilfe vor Ort. Die Forderung, im engsten Umkreis der bisherigen Rettungswache zu installieren ist daher nicht nur gerechtfertigt, sondern rechtlich geboten.

 

(Entscheidung: OLG Naumburg, Beschluss v. 14.03.2013 – 2 Verg 8/13)

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RA Dr. Moritz von Münchhausen

Rechtsanwalt Dr. Moritz von Münchhausen ist Gründungspartner und Geschäftsführer der Kanzlei.

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