Die Anpassung der Schwellenwerte erfolgt alle zwei Jahre und ist Folge von Sonderziehungsrechten im Rahmen der WTO (World Trade Organisation) bzw. des in diesem Rahmen geschlossenen Government Procurement Agreements (GPA).
Mit Wirkung zum 01.01.2014 hat die EU-Kommission die Schwellenwerte für europaweite Vergaben angehoben. Für Bauvergaben beträgt der Schwellenwert nun 5.186.000 Euro (bislang 5 Mio), für Dienst- und Lieferleistungen 2007.000 Euro (bislang 200.000 Euro), für Sektorenauftraggeber und für verteidigungs- und sicherheitsrelevante Dienst- und Lieferleistungen wurde die Schwelle auf 414.000 Euro festgesetzt. Durch die dynamische Verweiseung der deutschen Vergabeverordnungen wird die Anhebung auch in Deutschland sofort wirksam.
Die Anpassung der Schwellenwerte erfolgt alle zwei Jahre und ist Folge von Sonderziehungsrechten im Rahmen der WTO (World Trade Organisation) bzw. des in diesem Rahmen geschlossenen Government Procurement Agreements (GPA).
Rechtsanwalt Dr. Moritz von Münchhausen ist Gründungspartner und Geschäftsführer der Kanzlei.
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