Donnerstag, 02 Februar 2012 01:00

Musterprotokoll zur Gründung einer GmbH und einer „Unternehmergesellschaft“

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Seit Inkrafttreten der GmbH-Reform zum 01.11.2008 kann bei Neugründung einer GmbH (Stammkapital mind. 25.000 Euro) oder der „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ (Stammkapital unter 25.000 Euro) ein Musterprotokoll verwendet werden. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen Neugründung dadurch beschleunigt, und Kosten eingespart werden.

 

Im Gesetzt (Anlage zu § 2 Abs. 1a GmbHG) gibt zwei unterschiedliche Musterprotokolle. Das eine Muster ist für die Gründung einer “Einpersonengesellschaft” und ein “Musterprotokoll für die Gründung einer  Mehrpersonengesellschaft mit bis zu drei Gesellschaftern”. Die Musterprotokolle, welche den Gesellschaftsvertrag, die Geschäftsführerbestellung und Gesellschafterliste beinhaltet, bedürfen lediglich einer notariellen Beglaubigung.

Praxistipp
Wird eine Gründung mit mehr als einem Gesellschafter angestrebt, sollte dringend überlegt werden, ob die mit der Verwendung des Musters zu erzielende Kosteneinsparung das Risiko rechtfertigt, einen Gesellschaftsvertrag zu haben, der weder die Gewinnverteilung noch das Ausscheiden von Gesellschaftern regelt. Spätestes wenn die ersten Einnahmen im jungen Unternehmen erwirtschaftet sind, sollte ein Rechtsanwalt mit der Verfassung eines „richtigen“ Gesellschaftsvertrags beauftragt werden.

Die Muster finden sich im neuen GmbH-Gesetz als Anlage zu § 2 Abs. 1a GmbHG.

 

Autor(en): RA Marc Y. Wandersleben

Weitere Informationen

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RA Marc Y. Wandersleben

Rechtsanwalt, Mediator und Wirtschaftsjurist (Uni. Bayreuth)
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Rechtsanwalt Marc Y. Wandersleben ist Gründungspartner von WMVP Rechtsanwälte.  Er ist vornehmlich im Bereich des Wirtschaftsrechts (Handels- und Gesellschaftsrecht) und Wirtschaftsstrafrechts tätig. Spezialgebiete sind das Vereins- und Stiftungsrecht.

WMVP Rechtsanwälte, Osterstraße 1, 30159 Hannover, Tel. 0511/260 918-0, wandersleben@WMVP.de

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