Seit Inkrafttreten der GmbH-Reform zum 01.11.2008 kann bei Neugründung einer GmbH (Stammkapital mind. 25.000 Euro) oder der „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ (Stammkapital unter 25.000 Euro) ein Musterprotokoll verwendet werden. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen Neugründung dadurch beschleunigt, und Kosten eingespart werden.
Die Einstufung einer Körperschaft als gemeinnützig stellt eine wesentliche Bedeutung für ihre steuerrechtliche Behandlung dar. Oftmals ist es die Rechtsform des Vereins, die mit dem Status der Gemeinnützigkeit ausgestattet wird. Nachdem durch das MoMiG Ende 2008 die deutsche Variante der englischen Limited, die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), geschaffen wurde, stellt sich nun die Frage, wie sich diese Sonderform der GmbH im Bereich der Gemeinnützigkeit gegenüber der bereits bekannten GmbH, aber auch dem Verein darstellt.