Die Spendenfähigkeit von Elternleistungen an gemeinnützige Schulvereine (Schulen in freier Trägerschaft) ist immer wieder Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen.
Der Bundesfinanzhof (BFH 20.07.2006, XI B 51/05) hat über die Frage bescheiden, ob Beiträge der Eltern für den Schulbesuch der Kinder als Spenden oder Entgelte für den Schulbesuch anzusehen sind. Der BFH stellt hier klar, dass die Abgrenzung sich nicht danach richtet, ob die Zahlung freiwillig oder unfreiwillig geleistet werden; entscheidend sei vielmehr, ob die Leistung der Eltern dazu diene, die Kosten des normalen Schulbetriebs zu decken und deshalb als Entgelt zu werten ist.