Die Rechte und Pflichten des Geschäftsführers gegenüber der GmbH und den Gesellschaftern ergeben sich aus dem Gesellschaftsvertrag. Parallel und unabhängig zu dieser gesellschaftsrechtlichen Stellung besteht zwischen dem Geschäftsführer und der GmbH auch ein dienstvertragliches Anstellungsverhältnis, welches regelmäßig durch den Geschäftsführervertrag geregelt wird. Gesetzliche Vorschriften über die Gestaltung eines Geschäftsführervertrages existieren nicht. Zu beachten ist, dass der Geschäftsführer in der Regel kein Arbeitnehmer ist und damit das Arbeitnehmerschutzrecht grundsätzlich keine Anwendung findet. Damit in Kriesenzeiten der Vertrag auch hält was er verspricht, sollten insbesondere folgende Punkte beachtet und einer Prüfung unterzogen werden.