Besprechung des BGH-Beschlusses vom 23.4.2007 – ZR 190/06 (LG Hannover)
Dem Beschluss des BGH ging voraus, dass über das Vermögen eines wirtschaftlichen Vereins das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Der Insolvenzverwalter machte – trotz Eröffnung des Insolvenzverfahrens – gegenüber der Beklagten, welche Mitglied des Vereins war, Zahlung weiterer Vereinsbeiträge geltend. Diese Mitgliedsbeiträge sind zu einem Zeitpunkt fällig geworden, als das Insolvenzverfahren über das Vereinsvermögen bereits eröffnet war.