Die Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung (GoB) im Handels- und Steuerrecht sind teils gesetzlich normierte und teils gesetzlich nicht niedergelegte Regeln zur Buchführung und Bilanzierung. Das Handelsgesetzbuch (HGB) verpflichtet in alle Kaufleute diese Grundsätze einzuhalten (vgl. § 243 Abs. 1 HGB). Zu den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung gehören mithin: