1. Prozesskosten im Gerichtsverfahren
a.) Kostenkalkulation
Die Kosten im Gerichtsprozess richten sich nach dem Streitwert. Dabei bestimmen sich die Gerichtskosten nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) und die Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Es sind somit z.B. zu kalkulieren bei einem:
- Streitwert von 10.000 € mit 2.000 € bis 4.000 €
- Streitwert von 100.000 € mit 6.500 € bis 12.000 €
- Streitwert von 500.000 € mit 17.500 € bis 31.500 €
- Streitwert von 1.000.000 € mit 26.500 € bis 47.500 €