Als die vier wichtigsten Grundsätze/-prinzipien der Mediation sind zu nennen die Freiwilligkeit (1), die Eigenverantwortlichkeit (2), die Informiertheit (3) und die Vertraulichkeit (4).
1. Freiwilligkeit
Freiwilligkeit bedeutet, dass die Parteien selbst, d.h. ohne äußeren Zwang, entscheiden, ob und wann und bei welchem Mediator sie ihren Konflikt im Rahmen eines Mediationsverfahrens beilegen möchten. Wenn die Entscheidung für ein solches Verfahren getroffen ist, sollte die Freiwilligkeit des Verfahrens auch weiter gewahrt bleiben. Dies lässt sich dadurch erreichen, dass in der Mediationsvereinbarung festgeschrieben wird, dass jede Partei und auch der Mediator zu jedem Zeitpunkt das Verfahren beenden kann. Nur so kann für das Mediationsverfahren gewährleistet werden, dass eine für beide Seiten akzeptable und für die Zukunft tragfähige Lösung erarbeitet werden kann.