Das am 01.07.2004 in Kraft getretene Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (KostRMoG) hat mit dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) die bis dahin geltende BRAGO abgelöst. Der Abschnitt 5 „Außergerichtliche Beratung und Vertretung“ im bestehenden RVG wurde mit Wirkung zum 01.07.2006 neu geregelt.