Teil 4: Ombudsmann der genossenschaftlichen Bankengruppe
Seit 2002 gibt es die Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitschlichtung auch bei den genossenschaftlichen Banken, die sich dem Verfahren unterworfen haben. Dies sind fast 90% der Mitgliedsbanken des Bundesverbands der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR).
Beschwerdegegner können nur die öffentlichen Banken sein, welche sich zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren beim BVR gelistet sind. Ombudsmann der genossenschaftlichen Bankengruppe: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V., Kundenbeschwerdestelle, Postfach 30 92 63, 10760 Berlin, www.bvr.de