Bei dem An- und Verkauf von Wertpapieren kann die Einordnung in gewerbliches Handeln oder private Vermögensverwaltung nicht selten zu Unstimmigkeiten mit den Finanzämtern (FA) führen. Diese Einordnung hat aber entscheidende Bedeutung für die Frage, welche Art der Einkünfte der Steuerpflichtige erzielt hat.