Mittwoch, 03 Januar 2007 01:00

Private-Equity – Überblick über die Beteiligungsformen

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Private-Equity ist der allgemeine Begriff für privates Beteiligungskapital, das von privaten und institutionellen Anlegern insbesondere an nicht börsenotierten Unternehmen. Im Gegensatz dazu stehen das Public-Equity, die Fremdkapitalfinanzierung.

Das Private-Equity kann in folgende drei Bereiche unterteilt werden: Risikokapital, mezzanine Finanzierungen und Buy-out.

 

1. Risikokapital
Risikokapital, oder auch Wagniskapital bzw. Venture Capital, wird entweder in Form von vollhaftenden Eigenkapital oder eigenkapitalähnlichen Finanzierungsinstrumenten in das kapitalsuchende Unternehmen investiert. Der Risikokapitalgeber bleibt i. d. R. stiller Gesellschafter oder Minderheitsgesellschafter.
Investitionsschwerpunkte sind hauptsächlich junge, nicht börsennotierte, technologieorientierte Unternehmen. Das Risikokapital dient größtenteils dem Unternehmensaufbau und der Unternehmensgründung. Es wird zum Teil auch für Wachstumsvorhaben verwendet. In diesem Bereich kann es zu Überschneidungen mit Mezzanine-Kapital kommen.

2. Mezzanine-Kapital
Mezzanine-Kapital oder Mezzanine-Finanzierung stellt als Oberbebriff für verschiedene Finanzierungsarten in ihren Ausformungen einer Mittelstellung zwischen Eigen- und Fremdkapital dar. Dabei wird einem Unternehmen Eigenkapital zugeführt; den Kapitalgebern aber im Gegenzug keine Stimm- oder Einflussnahmerechte wie den Gesellschaftern gewährt. Es wird hauptsächlich zur Überbrückungsfinanzierung, Unternehmensnachfolge, für Investitionsvorhaben und eventuell für den Unternehmensaufbau von etablierten mittelständischen Unternehmen eingesetzt. Es ist hier zu unterscheiden zwischen dem sog. Equity Mezzanine und dem sog. Debt Mezzanine.
a. Equity Mezzanine:
Equity Mezzanine-Kapital kann eigenkapitalähnlich in Form von Genussrechten, wertpapierverbrieften Genussscheinen oder stillen Beteiligungen (typische oder atypische) in Erscheinung treten.
b. Debt Mezzanine:
Debt Mezzanine-Kapital hingegen besitzt Fremdkapitalcharakter und ist in der Regel bilanziell als Verbindlichkeit zu erfassen und wird in Form von Nachrangdarlehen, Wandel- und Optionsanleihen gewährt.

3. Buy-out
Buy-out ist ein Fachausdruck für verschiedene Formen von Unternehmensübernahmen. Es wird unterschieden zwischen institutionellem buy-out, leveraged buy-out und management buy-out.
a. Institutionellen buy-out: Institutionellen buy-out (IBO) beschreibt die mehrheitliche oder vollständige Übernahme eines Unternehmens durch einen so genannten institutionellen Investor oder Finanzinvestor.
b. Leveraged buy-out: Leveraged buy-out (LBO) kann als eine mehrheitliche Übernahme durch Eigenkapitalinvestoren definiert werden und stellt momentan die wichtigste Form des buy-outs dar.
c. management buy-out: Der Begriff management buy-out (MBO) bezeichnet die mehrheitlich Übernahme eines Unternehmens durch das bisherige Management durch Erwerb.

In der Praxis ist dem Arbeitgeber anzuraten, durch rechtliche Beratung gültige Klauseln zu verwenden, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Autor(en): RA Marc Y. Wandersleben

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RA Marc Y. Wandersleben

Rechtsanwalt, Mediator und Wirtschaftsjurist (Uni. Bayreuth)
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Rechtsanwalt Marc Y. Wandersleben ist Gründungspartner von WMVP Rechtsanwälte.  Er ist vornehmlich im Bereich des Wirtschaftsrechts (Handels- und Gesellschaftsrecht) und Wirtschaftsstrafrechts tätig. Spezialgebiete sind das Vereins- und Stiftungsrecht.

WMVP Rechtsanwälte, Osterstraße 1, 30159 Hannover, Tel. 0511/260 918-0, wandersleben@WMVP.de

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