Donnerstag, 01 Mai 2008 02:00

Mediation in der Unternehmensnachfolge

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Mediation in der Unternehmensnachfolge

„Von 10 Unternehmensnachfolgen verlaufen nur zwei planmäßig und geordnet. Ein Fall regelt sich „natürlich“, in fünf Fällen häufen sich die Konflikte, zwei scheitern ganz“. Grund dieser Aussage: Bei der Übergabe eines Unternehmens an einen Nachfolger – gleich ob innerhalb oder außerhalb der Familie – spielen nicht nur Recht, Betriebswirtschaft und Steuern eine Rolle. Dem menschlichen Faktor muss genauso Beachtung geschenkt werden.

 

Das Konfliktpotential bei der Übergabe eines Unternehmens ist dabei vielfältig: Auseinandersetzungen aufgrund unterschiedliche Auffassungen bei Unternehmensfortführung, unzureichender Kompetenzabgrenzungen zwischen Übergeber und Übernehmer, Erbstreitigkeiten in der Familie, Ängste der Belegschaft nach der Unternehmensübergabe u.a.

Durch eine Mediation können Konflikte oft sehr schnell (1-2 Mediationstermine) gelöst werden. Die Mediation ist ein Verfahren zur freiwilligen, außergerichtlichen Streitbeilegung, bei dem die Parteien mit Hilfe der Moderation eines neutralen Dritten, des Mediators, eine eigenverantwortliche Problemlösung erarbeiten. Der Vorteil der Mediationsverfahren gegenüber gerichtlichen  Auseinandersetzungen oder dem Weiterschwelen von Konflikten ist, dass nach wirtschaftlichen Lösungen gesucht wird, mit den alle Beteiligten einverstanden sind (Win-Wwin-Situation). Der Mediator hat dabei, anders als ein (Schieds-)Richter, keine Entscheidungs- oder Zwangsgewalt, sondern soll ausschließlich helfen, Konflikte zum beidseitigen Vorteil zu lösen.

Hinsichtlich der Kosten des begleitenden Anwalts-Mediator können sowohl Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vereinbart werden als auch eine individuelle Stundensatzvereinbarung (Richtsatz der Die Gesellschaft für „Wirtschaftsmediation und Konfliktmanagement: 150,- bis 400,- EUR).

 

Autor(en): RA Marc Y. Wandersleben (Mediator)
Stand: Mai 2008

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RA Marc Y. Wandersleben

Rechtsanwalt, Mediator und Wirtschaftsjurist (Uni. Bayreuth)
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Rechtsanwalt Marc Y. Wandersleben ist Gründungspartner von WMVP Rechtsanwälte.  Er ist vornehmlich im Bereich des Wirtschaftsrechts (Handels- und Gesellschaftsrecht) und Wirtschaftsstrafrechts tätig. Spezialgebiete sind das Vereins- und Stiftungsrecht.

WMVP Rechtsanwälte, Osterstraße 1, 30159 Hannover, Tel. 0511/260 918-0, wandersleben@WMVP.de

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