Rechtsinformationen

Rechtsinformationen

§ 7g EStG enthält Regelungen zu Sonderabschreibungen und Ansparabschreibungen zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe, die insbesondere für sog. Existenzgründer Anreize bieten soll.

Gemäß § 7g Abs. 6 EStG sind bei einem Steuerpflichtigen, der seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, die Abs. 3 bis 5 mit Ausnahme von Abs. 3 Nr. 1 mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden, dass die Bildung der Rücklage als Betriebsausgabe (Abzug) und ihre Auflösung als Betriebseinnahme (Zuschlag) zu behandeln ist; der Zeitraum zwischen Abzug und Zuschlag gilt als Zeitraum, in dem die Rücklage bestanden hat. Gemäß § 7g Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 EStG muss die Bildung und Auflösung in der Buchführung verfolgt werden können. Für sog. Existenzgründer gelten gemäß § 7g Abs. 7 EStG Sonderregelungen.

Seite 55 von 65

Copyright © WMVP Rechtsanwaltskanzlei | Webdesign by CMS-Webagentur Zürich

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.