Rechtsinformationen

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Teil 3: Ombudsmann der Öffentlichen Banken

Seit 2003 gibt es das Verfahren beim Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB).
Beschwerdegegner können nur die öffentlichen Banken sein, welche sich zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren beim VÖB gelistet haben. Die Liste ist erhältlich beim Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V., Kundenbeschwerdestelle, Postfach 11 02 72, 10832 Berlin, Telefon: 030-8192-295, Telefax: 030-8192-299, www.voeb.de

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