Durch die Finanzmarktkrise haben viele Anleger finanzielle Verluste erlitten. Das Geldanlage reine Vertrauenssache ist, gilt spätestens seit der Pleite der amerikanischen Investmentbank Lehman Brother für viele Anleger nicht mehr. Schadenersatzklagen gegen Banken wegen schlechter oder irreführender Beratung häufen sich. Zur Stärkung der Rechte von Privatanlegern gegenüber Banken und Finanzdienstleistern hat der Gesetzgeber zum Jahresbeginn das sogenannte Schuldverschreibungsgesetz (BGBl. 2009 I; S. 2512) geändert. Die wesentlichen Neuerungen betreffen die Protokollierungspflicht des Beratungsgesprächs (vgl. § 34 Wertpapierhandelsgesetz) sowie das Verjährungsrecht.
Die Problematik der Bestimmung des Besteuerungszeitpunktes bei Aktienoptionen, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einräumt, war auch in einem erneuten Verfahren Gegenstand der Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH).
Geschlossene Fonds, auch als closed-end-fonds bezeichnet, können rentable Investi-tionsprojekte sein. Da die Wirtschaftskrise auch diese Anlageform in den Fokus rückt, werden im Folgenden die Chancen und die Risiken einer derartigen Geldanlage näher beleuchtet.
Private-Equity ist der allgemeine Begriff für privates Beteiligungskapital, das von privaten und institutionellen Anlegern insbesondere an nicht börsenotierten Unternehmen. Im Gegensatz dazu stehen das Public-Equity, die Fremdkapitalfinanzierung.
Das Private-Equity kann in folgende drei Bereiche unterteilt werden: Risikokapital, mezzanine Finanzierungen und Buy-out.
Allgemeine Risiken von Internet-Emissionen
1. Starke Kursschwankungen
Wenn das Handelsvolumen gering ist, können bereits wenige Kauf- und Verkaufsorders erhebliche Kursschwankungen auslösen. Auch ist das Risiko nicht auszuschließen, dass aufgrund eines geringen Handelsvolumens eine mangelnde Nachfrage im Bedarfsfall einem Verkauf der Werte entgegensteht. Hier darf es der adäquaten Anlegerinformation im Vorfeld.
Bei Internet-Emissionen sind insbesondere das Verkaufsprospektgesetz /VerkProspG), das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und das Kreditwesengesetz (KWG) zu beachten, wobei immer zwischen Eigen- und Fremdemission zu differenzieren ist.
Unter „Aktienemission im Internet“ ist die erstmalige Ausgabe und Platzierung einer bestimmten Anzahl von Aktien eines Wertpapierausstellers (Emittenten) über das Internet zu verstehen. Die weltweit erste Aktienemission via Internet wurde von der Spring Street Company (New York) 1995 durchgeführt; in Europa folgte die erste 1998 durch die Webstock AG, die Aktien der Internet2000 AG platzierte. Seitdem ist das Interesse an dieser Art der Aktienemission stark gewachsen.