Auch Vereine müssen die Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), besser bekannt als Antidiskriminierungsgesetz, welche am 18.08.2006 in Kraft getreten ist, beachten. Dabei ist wie folgt zu differenzieren:
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.