Im einstweiligen Verfügungsverfahren hat der 5. Zivilsenat des Kammergerichts Berlin mit Beschluss (5 W 73/07) vom 03.04.2007 entschieden, dass die Formulierung “in der Regel…” in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zur Versandangabe zu unbestimmt und damit unwirksam ist.
Die Antragsgegnerin hatte in den Versandangaben in eBay-Angeboten folgende Klausel verwendet: „Eine Übergabe an den Paketdienst erfolgt in der Regel 1-2 Tage nach Zahlungseingang, bei kundenspezifischen Anfertigungen ca. 7 Tage-10 Tagen nach Zahlungseingang…“.