Rechtsinformationen

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Die Reform des GmbH- und Insolvenzrecht, die zum 01. November 2008 in Kraft getreten ist, betrifft nicht nur GmbH-Neugründungen und Regelungen hinsichtlich der neuen „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“, sondern ist auch für bestehende GmbHs relevant. Denn mit der Reform sind neue Haftungsfallen für GmbH- Gesellschafter und GmbH-Geschäftsführer entstanden.

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