Das Vertriebsrecht ist das Recht der Absatzmittlung von Waren und Dienstleistungen. Das Vertriebsrecht ist in den Gesetzten nicht zusammenhängend geregelt und stellt den Ratsuchenden daher vor oft unlösbaren Fragen. WMVP Rechtsanwälte hilft seinen Mandanten die Rechtsfragen zu klären und gemeinsam eine Startegie für die individuelle Situation zu entwickeln.

Zum Mandantenkeis von WMVP Rechtsanwälte im Vertriebsrecht gehören vornehmlich folgende Personengruppen:
>  Unternehmer und Handelsvertreter (=Handelsvertreterrecht)
>  Hersteller bzw. Lieferant und Vertragshändler (= Vertragshändlerrecht)
>  Versicherung und Versicherungsvertreter oder Versicherungsmakler (= Maklerrecht)
>  Franchisegeber und Franchisenehmer (=Franchiserecht)

Schwerpunkte der anwaltlichen Beratung bilden folgende Tätigkeitsfelder:
>   Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters (§ 89b HGB)
>   Gestaltung von Verträgen (Handelsvertreter-, Vertragshändler- und Franchisverträge)
>   Konfliktmanagement zwischen den Vertragsparteien

Ansprechpartner

Marc Y. Wandersleben

Marc Y. Wandersleben

Rechtsanwalt
wandersleben@wmvp.de 0511/260 918-0
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