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Die EU-Kommission hat Beihilfen genehmigt, mit denen der Aufbau einens Telemedizinnetzes in Ostsachsen gefördert werden sollen. Das Genehmigungsverfahren gestaltete sich schwierig, da die Beteiligten neue Wege im EU-Beihilfenrecht beschreiten mussten. Allein auf Grundlage der primärrechtlichen Regelungen, also der sehr allgemein gehaltenen Regelungen des EU-Vertrages (AEUV) war ein Modell zu entwickeln, das auch für künftige Fälle eine Beihilfepraxis ohne übermäßige Wettbewerbsverzerrung gewährleistet. WMVP Rechtsanwälte hat hieran wesentlich gestaltend mitgewirkt.

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Die Vergabeordnungen, also VOB/A (für Bauleistungen), VOL/A (für Dienst- und Lieferleistungen, VOF (für freiberufliche Leistungen) binden eigentlich nur die öffentliche Hand bei zivilrechtlichen Geschäften. Ausnahmsweise können aber auch Private daran gebunden sein:

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