Rechtsinformationen

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Sonntag, 29 Januar 2012 01:00

Beschäftigung von ausländischen Mitbürgern

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Stellt der Arbeitgeber einen deutschen Arbeitnehmer ein, so hat er sich insbesondere die folgenden Unterlagen aushändigen zu lassen:

  • Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses
  • Lohnsteuerkarte im Original oder eine gültige Zwischenbescheinigung (eine Kopie der Lohnsteuerkarte ist lediglich 6 Wochen, die Kopie der Zwischenbescheinigung ist 10 Wochen gültig)
  • Mitgliedbescheinigung einer Krankenkasse im Original oder einen entsprechenden Antrag
  • Kopie des Sozialversicherungsausweises
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