Stellt der Arbeitgeber einen deutschen Arbeitnehmer ein, so hat er sich insbesondere die folgenden Unterlagen aushändigen zu lassen:
- Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses
- Lohnsteuerkarte im Original oder eine gültige Zwischenbescheinigung (eine Kopie der Lohnsteuerkarte ist lediglich 6 Wochen, die Kopie der Zwischenbescheinigung ist 10 Wochen gültig)
- Mitgliedbescheinigung einer Krankenkasse im Original oder einen entsprechenden Antrag
- Kopie des Sozialversicherungsausweises