Wird ein Arbeitsverhältnis beendet, sei es durch Kündigung oder auch im Wege des Aufhebungsvertrages, werden regelmäßig Abfindungszahlungen vereinbart. Da Abfindungen grundsätzlich als Bruttobetrag vereinbart werden, sind in diesem Zusammenhang auch steuerrechtliche Aspekte von Bedeutung. In diesem Zusammenhang spielt nicht nur das Ob und die Höhe der zu entrichtenden Steuer eine wichtige Rolle. Entscheidend kann hier vielmehr auch sein, welchem Veranlagungszeitraum diese Einnahmen zuzurechnen sind und ob hierauf Einfluss genommen werden kann.