RA Felix Westpfahl

RA Felix Westpfahl

Rechtsanwalt Felix Westpfahl ist Gründungspartner von WMVP Rechtsanwälte.

Neben der Tätigkeit als Rechtsanwalt ist Herr Westpfahl Syndikusanwalt eines mittelständischen Logistikunternehmens. Er ist zudem Lehrbeauftragter für Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht und Mitglied der Prüfungskommission an der Hochschule für kommunale Verwaltung in Niedersachsen (HSVN). Darüber hinaus ist Herr Westpfahl stellvertretendes Mitglied im Hochschulrat und im Kuratorium an gleichnamiger Hochschule.

WMVP Rechtsanwälte, Osterstraße 1, 3159 Hannover, Tel. 0511/260 918-0, westpfahl@WMVPde

Arbeitgeber müssen in einem Zeugnis grundsätzlich auch auf branchenübliche Aspekte (hier: bei Zeitungsredakteuren) eingehen. Anderenfalls kann der Arbeitnehmer einen Anspruch auf entsprechende Ergänzung des Zeugnisses haben, da die Auslassung ein unzulässiges Geheimzeichen darstellen kann.

Statistisch gesehen, ist jeder Autofahrer  ca. alle fünf Jahre in einen Unfall verwickelt. Hierbei stellt sich immer wieder die Schuldfrage. Was für den Laien eindeutig erscheint, kann juristisch viel komplizierter sein. Richtiges Verhalten am Unfallort stärkt Ihre Position in einer späteren rechtlichen Auseinandersetzung. Im folgenden Rechtstipp gibt es einen kurzen Überblick darüber, was Sie im Falle eines Verkehrsunfalls zur Wahrung Ihrer Rechte beachten sollten – denn schließlich geht es um Ihr Geld.

Ein zur außerordentlichen Kündigung berechtigender Arbeitszeitbetrug setzt bei Arbeitnehmern, die ihre Arbeitszeit selbst erfassen müssen, nicht zwingend voraus, dass sie ihre Arbeitszeit mit unbedingtem Vorsatz falsch dokumentieren. Vielmehr reicht bedingter Vorsatz aus. Dieser liegt bereits dann vor, wenn der Arbeitnehmer die abgeleistete Arbeitszeit nicht zeitnah erfasst, da er damit Fehleintragungen billigend in Kauf nimmt.

Dass die Praxisgebühr in Kürze abgeschafft wird, ist für die Fahnder erst einmal unerheblich, da rückwirkend geprüft wird. Der Zufluss von Bareinnahmen, wie die der Praxisgebühr, sollte von Ärzten bzw. dem Praxisteam unbedingt täglich aufgezeichnet werden, damit die Einnahmen für Betriebsprüfer oder Steuerfahnder nachvollziehbar sind.

Es erscheint nicht ungewöhnlich, dass eine Arbeitnehmerin nach Übergabe einer schriftlichen ordentlichen Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses im Laufe desselben Tages gesundheitliche Störungen wie Übelkeit bis zum Erbrechen, Kopfschmerzen und Weinkrämpfe erleidet, die zu einer zweiwöchigen Arbeitsunfähigkeit führen. Dabei muss es zuvor nicht zu einer “Konfliktsituation” mit einem Vorgesetzten gekommen sein.

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