Nach Berechnungen des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) werden jährlich 70.000 Unternehmen auf die Folge-Generation übergeben. Risiken bei der Erbschaftsteuer erschweren jede fünfte Unternehmensnachfolge, so eines der Ergebnisse des ersten Nachfolgereports des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK). Die derzeitige Erbschaftssteuer, welche vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im November 2006 für verfassungswidrig erklärt wurde, steht nun eine Reform bevor. Das BVerfG hatte Abschläge bei der Bewertung von vererbtem Betriebs- oder Immobilienbesitz gegenüber Bargeld verboten und dem Gesetzgeber eine Frist für Änderungen bis zum Ende des Jahres 2008 gesetzt.
Hier soll ein Überblick über die tarifrechtlichen Auswirkungen eines Betriebsübergangs i.S.d. § 613 a BGB gegeben werden. Dabei wird zwischen fünf Konstellationen differenziert. Bei den dargestellten Fallkonstellation wird dabei unterstellt, dass der bisherige Betriebsinhaber und der Arbeitnehmer gleichermaßen tarifgebunden sind: