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Donnerstag, 01 Oktober 2009 02:00

Ehrenamtsfreibetrag

Gemeinnützige Vereine können ehrenamtlich Tätigen nach § 3 Nr. 26a EStG eine sog. Ehrenamtspauschale in Höhe von jährlich bis zu 500,- Euro gewähren, die für die Empfänger grundsätzlich steuerfrei ist. Der Ehrenamtsfreibetrag ist mit dem „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ vom 10.10.2007, mit rückwirkender Geltung zum 01.01.2007 eingeführt worden. Im Gegensatz zum sog. Übungsleiterfreibetrag ist der Ehrenamtsfreibetrag, nicht auf bestimmte nebenberufliche Tätigkeiten im gemeinnützigen und mildtätigen Bereich beschränkt. Die Ehrenamtspauschale ist somit auch für Vorstandsmitglieder gemeinnütziger Vereine interessant.

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Donnerstag, 30 April 2009 02:00

Steuerliche Behandlung von geldwerten Vorteilen

Arbeitgeber können ihre Angestellten nicht nur mit Geld, sondern auch mit anderen Gütern, die als Geldeswert bestehen, entlohnen. Ob und in welcher Weise der zugewendete sog. „geldwerte Vorteil“ lohnsteuerrechtliche Auswirkungen entfaltet, ist vielen Unternehmern nicht geläufig.

Der geldwerte Vorteil
Ein geldwerter Vorteil kann in einer Sachleistung, einem Sachbezug, einer sonstigen Leistung sowie aus einer Naturalleistung bestehen. Zu den wohl gebräuchlichsten Formen gehören die private Nutzung eines Firmenwagens oder der verbilligte oder auch unentgeltliche Bezug von Gütern. Auch die Ausgabe von Geschenkgutscheine an die Mitarbeiter sowie die verbilligte Abgabe des Kantinenessens sind geldwerte Vorteile.

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Nach Berechnungen des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) werden jährlich 70.000 Unternehmen auf die Folge-Generation übergeben. Risiken bei der Erbschaftsteuer erschweren jede fünfte Unternehmensnachfolge, so eines der Ergebnisse des ersten Nachfolgereports des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK). Die derzeitige Erbschaftssteuer, welche vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im November 2006 für verfassungswidrig erklärt wurde, steht nun eine Reform bevor. Das BVerfG hatte Abschläge bei der Bewertung von vererbtem Betriebs- oder Immobilienbesitz gegenüber Bargeld verboten und dem Gesetzgeber eine Frist für Änderungen bis zum Ende des Jahres 2008 gesetzt.

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