Dies gilt natürlich auch für Einnahmen aus IGeLn (individuelle Gesundheitsleistungen), die ebenfalls zunehmend ins Visier von Prüfern geraten. Für alle Bareinnahmen sollte ein Beleg vorhanden sein, sonst wird es kritisch. Und wenn Prüfer erst einmal einen Verdacht auf Steuerhinterziehung haben, wird die Steuerfahndung eingeschaltet und diese klopft die Praxis rückwirkend auf zehn Jahre ab.
IGeL korrekt abrechnen und Unterlagen aufbewahren!
Je nachdem, kann es richtig teuer werden. Hinweise, die für schwarz vereinnahmte IGeL sprechen, sind beispielsweise: Liegen Werbematerialien für IGeL z.B. im Wartezimmer aus? Gibt es Hinweise im Wareneingangs-Konto der Buchhaltung, dass Igel in der Praxis durchgeführt werden? Natürlich wird auch überprüft, ob Leistungen umsatzsteuerpflichtig sind bzw. waren.
Manche Gutachten etwa unterliegen der Umsatzsteuerpflicht, andere (mit therapeutischem Ziel) nicht. Was viele Ärzte nicht wissen: Wenn sie etwa ein Medizintechnik-Gerät günstig und umsatzsteuerbefreit im europäischen Ausland kaufen, müssen sie die (gesparte) Umsatzsteuer in Deutschland abführen. Ob sie umsatzsteuerpflichtig sind oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Auch hier schauen Prüfer genau hin.
Staatsanwaltschaft und Finanzamt kooperieren
Bestehen Verdachtsmomente, ist es der Steuerfahndung auch möglich, die Patientenkartei zu beschlagnahmen. Wichtig zu wissen ist: Die Staatsanwaltschaft und das Finanzamt kooperieren miteinander. Das heißt: Wenn z.B. die Staatsanwaltschaft wegen Abrechnungsbetrug auf der Matte steht und es ergeben sich Hinweise auf Steuerhinterziehung, wird auch das Finanzamt eingeschaltet oder umgekehrt.
Alle Einnahmen korrekt aufzeichnen und bereithalten
Wichtig ist vor allen Dingen, alle Einnahmen der Praxis (besonders IGeL und Praxisgebühr) korrekt aufzuzeichnen und Quittungen und Belege aufzubewahren, um sie in einer Prüfung vorlegen zu können.