1. Absicherung, Unfallmeldung und Beweissammlung
Wenn Sie der Meinung sind, den Unfall nicht verschuldet zu haben, sollten Sie die Polizei rufen und versuchen, eine Unfallaufnahme zu erreichen. Vielfach ist das nicht möglich, insbesondere bei kleineren Blechschäden. Sichern Sie dann selbst unmittelbar nach dem Unfall die Beweise, indem Sie Fahrzeugkennzeichen, Namen und Anschriften der Unfallbeteiligten / Zeugen notieren sowie Fotos oder Zeichnungen vom Unfallort anfertigen.
2. Kein Schuldanerkenntniss abgeben
Besonders wichtig: Lassen Sie sich nicht einschüchtern und geben Sie keine spontanen Schuldbekenntnisse ab; Sie gefährden sonst nicht nur eigene Ansprüche, sondern auch Ihren Versicherungsschutz.
3. Keine Abtretung von Ansprüchen
Nehmen Sie keine Angebote von “Unfallhelfern” an, die immer mit einer Abtretung Ihrer Ansprüche verbunden sind.
4. Versicherung Informieren
Informieren Sie Ihre Haftpflichtversicherung von dem Unfall.
Was ist noch zu tun?
Falsches Verhalten nach einem Unfall kann leicht zum Verlust von Ansprüchen führen. Lehnen Sie in jedem Fall schnelle Regulierungsangebote der gegnerischen Haftpflichtversicherung ab. Nehmen Sie stattdessen umgehend Kontakt zu einem Rechtsanwalt auf.
Er wird Sie z. B. beraten, ob
- Sie mit vollem Schadensersatz rechnen können oder eine Mithaftung droht,
- ein Gutachter beauftragt werden sollte oder ein Kostenvoranschlag ausreicht,
- Ihr Fahrzeug trotz eines Totalschadens auf Kosten der gegnerischen Versicherung repariert werden kann usw. usw.
Übrigens: Die Anwaltskosten sind Teil des Schadens und werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen; bei Streit über Grund oder Höhe des Schadenersatzes übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die entstehenden Kosten.
Bußgeld- und Strafverfahren
Praktisch jeder Verkehrsunfall zieht zumindest ein Bußgeldverfahren nach sich. Suchen Sie unbedingt einen Anwalt auf, wenn Sie nach einem Verkehrsunfall einen Anhörungsbogen oder eine Vorladung der Polizei erhalten. Nur Ihr Anwalt ist berechtigt, bei den zuständigen Ermittlungsbehörden Akteneinsicht zu beantragen, ohne die eine sach- und interessengerechte Verteidigung nicht möglich ist.