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Dienstag, 30 Oktober 2012 01:00

Verkehrsunfall – Tipps für die Schadensregulierung

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Statistisch gesehen, ist jeder Autofahrer  ca. alle fünf Jahre in einen Unfall verwickelt. Hierbei stellt sich immer wieder die Schuldfrage. Was für den Laien eindeutig erscheint, kann juristisch viel komplizierter sein. Richtiges Verhalten am Unfallort stärkt Ihre Position in einer späteren rechtlichen Auseinandersetzung. Im folgenden Rechtstipp gibt es einen kurzen Überblick darüber, was Sie im Falle eines Verkehrsunfalls zur Wahrung Ihrer Rechte beachten sollten – denn schließlich geht es um Ihr Geld.

1. Absicherung, Unfallmeldung und Beweissammlung

Wenn Sie der Meinung sind, den Unfall nicht verschuldet zu haben, sollten Sie die Polizei rufen und versuchen, eine Unfallaufnahme zu erreichen. Vielfach ist das nicht möglich, insbesondere bei kleineren Blechschäden. Sichern Sie dann selbst unmittelbar nach dem Unfall die Beweise, indem Sie Fahrzeugkennzeichen, Namen und Anschriften der Unfallbeteiligten / Zeugen notieren sowie Fotos oder Zeichnungen vom Unfallort anfertigen.

2. Kein Schuldanerkenntniss abgeben

Besonders wichtig: Lassen Sie sich nicht einschüchtern und geben Sie keine spontanen Schuldbekenntnisse ab; Sie gefährden sonst nicht nur eigene Ansprüche, sondern auch Ihren Versicherungsschutz.

3. Keine Abtretung von Ansprüchen

Nehmen Sie keine Angebote von “Unfallhelfern” an, die immer mit einer Abtretung Ihrer Ansprüche verbunden sind.

4. Versicherung Informieren

Informieren Sie Ihre Haftpflichtversicherung von dem Unfall.

Was ist noch zu tun?

Falsches Verhalten nach einem Unfall kann leicht zum Verlust von Ansprüchen führen. Lehnen Sie in jedem Fall schnelle Regulierungsangebote der gegnerischen Haftpflichtversicherung ab. Nehmen Sie stattdessen umgehend Kontakt zu einem Rechtsanwalt auf.

Er wird Sie z. B. beraten, ob

  • Sie mit vollem Schadensersatz rechnen können oder eine Mithaftung droht,
  • ein Gutachter beauftragt werden sollte oder ein Kostenvoranschlag ausreicht,
  • Ihr Fahrzeug trotz eines Totalschadens auf Kosten der gegnerischen Versicherung repariert werden kann usw. usw.

Übrigens: Die Anwaltskosten sind Teil des Schadens und werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen; bei Streit über Grund oder Höhe des Schadenersatzes übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die entstehenden Kosten.

Bußgeld- und Strafverfahren

Praktisch jeder Verkehrsunfall zieht zumindest ein Bußgeldverfahren nach sich. Suchen Sie unbedingt einen Anwalt auf, wenn Sie nach einem Verkehrsunfall einen Anhörungsbogen oder eine Vorladung der Polizei erhalten. Nur Ihr Anwalt ist berechtigt, bei den zuständigen Ermittlungsbehörden Akteneinsicht zu beantragen, ohne die eine sach- und interessengerechte Verteidigung nicht möglich ist.

 

Weitere Informationen

  • Haftungshinweis: Die auf dieser Homepage abrufbaren Informationen und Veröffentlichungen sind ein kostenloser Service von WMVP Rechtsanwälte. Die Rechtsinformationen entbehren keiner rechtlichen Beratung und geben nicht zwangsläufig die aktuelle Rechts- und Gesetzeslage wieder. Wenn Sie Fragen zu einem der dargestellten Themen haben, stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte gerne als Ansprechpartner zur Verfügung. Eine Haftung für die Inhalte der Artikel wird nicht übernommen. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir keine kostenlose Rechtsberatung erbringen können.
RA Felix Westpfahl

Rechtsanwalt Felix Westpfahl ist Gründungspartner von WMVP Rechtsanwälte.

Neben der Tätigkeit als Rechtsanwalt ist Herr Westpfahl Syndikusanwalt eines mittelständischen Logistikunternehmens. Er ist zudem Lehrbeauftragter für Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht und Mitglied der Prüfungskommission an der Hochschule für kommunale Verwaltung in Niedersachsen (HSVN). Darüber hinaus ist Herr Westpfahl stellvertretendes Mitglied im Hochschulrat und im Kuratorium an gleichnamiger Hochschule.

WMVP Rechtsanwälte, Osterstraße 1, 3159 Hannover, Tel. 0511/260 918-0, westpfahl@WMVPde

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