Diese Seite drucken
Donnerstag, 19 Dezember 2013 01:00

Vergaberecht: Neue Schwellenwerte 2014

geschrieben von

Mit Wirkung zum 01.01.2014 hat die EU-Kommission die Schwellenwerte für europaweite Vergaben angehoben. Für Bauvergaben beträgt der Schwellenwert nun 5.186.000 Euro (bislang 5 Mio), für Dienst- und Lieferleistungen 2007.000 Euro (bislang 200.000 Euro), für Sektorenauftraggeber und für verteidigungs- und sicherheitsrelevante Dienst- und Lieferleistungen wurde die Schwelle auf 414.000 Euro festgesetzt. Durch die dynamische Verweiseung der deutschen Vergabeverordnungen wird die Anhebung auch in Deutschland sofort wirksam.

 

Die Anpassung der Schwellenwerte erfolgt alle zwei Jahre und ist Folge von Sonderziehungsrechten im Rahmen der WTO (World Trade Organisation) bzw. des in diesem Rahmen geschlossenen Government Procurement Agreements (GPA).

Weitere Informationen

  • Haftungshinweis: Die auf dieser Homepage abrufbaren Informationen und Veröffentlichungen sind ein kostenloser Service von WMVP Rechtsanwälte. Die Rechtsinformationen entbehren keiner rechtlichen Beratung und geben nicht zwangsläufig die aktuelle Rechts- und Gesetzeslage wieder. Wenn Sie Fragen zu einem der dargestellten Themen haben, stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte gerne als Ansprechpartner zur Verfügung. Eine Haftung für die Inhalte der Artikel wird nicht übernommen. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir keine kostenlose Rechtsberatung erbringen können.
RA Dr. Moritz von Münchhausen

Rechtsanwalt Dr. Moritz von Münchhausen ist Gründungspartner und Geschäftsführer der Kanzlei.

WMVP Rechtsanwälte, Osterstraße 1, 30159 Hannover, Tel. 0511/260918-0, muenchhausen@WMVP.de

Das Neueste von RA Dr. Moritz von Münchhausen