Anzeige der Artikel nach Schlagwörtern: Insolvenzrecht

Montag, 01 Februar 2010 01:00

Schuldnerbegünstigung in der Krise

Bei der Schuldnerbegünstigung hat im Gegensatz zu den Straftatbeständen des Bankrotts und der Gläubigerbegünstigung nicht der Schuldner die Tatherrschaft, sondern ein außenstehender Dritter. Hierbei kann es sich auch um einen Gläubiger oder auch selbst den Insolvenzverwalter handeln. Aufgrund derselben Schutzrichtung dieses Straftatbestandes mit der des Bankrotts gleicht sich auch der Strafrahmen beider Delikte, so dass § 283d StGB ebenfalls eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe androht.

Weitere Informationen

  • Haftungshinweis Die auf dieser Homepage abrufbaren Informationen und Veröffentlichungen sind ein kostenloser Service von WMVP Rechtsanwälte. Die Rechtsinformationen entbehren keiner rechtlichen Beratung und geben nicht zwangsläufig die aktuelle Rechts- und Gesetzeslage wieder. Wenn Sie Fragen zu einem der dargestellten Themen haben, stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte gerne als Ansprechpartner zur Verfügung. Eine Haftung für die Inhalte der Artikel wird nicht übernommen. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir keine kostenlose Rechtsberatung erbringen können.
Publiziert in Rechtsinformationen

Copyright © WMVP Rechtsanwaltskanzlei | Webdesign by CMS-Webagentur Zürich

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.