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Die betriebliche Altersversorgung wird angesichts des zu befürchtenden Niedergangs der gesetzlichen Rentenversicherung immer wichtiger. Ein wichtiger Baustein des Gesetzgebers zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung ist der gesetzliche Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltumwandlung. Nach § 1a Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentengesetz- BetrAVG) kann der Arbeitnehmer nämlich vom Arbeitgeber verlangen, dass von seinen zukünftigen Entgeltansprüchen bis zu 4 % der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der

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