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Montag, 04 Mai 2015 12:49

Fahrgastrechte bei Bahnstreik

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Fahrgastrechte bei Bahnstreik:

Kann ich mein Ticket zurückgeben?

Fahrgäste, die wegen Streik ihre Fahrt nicht antreten können, die Verspätungen erleben oder Anschlüsse verpassen, können sich Fahrkarte und Reservierung in kostenlos erstatten lassen - bei der Deutschen Bahn in einem DB Reisezentrum oder in den DB Agenturen. Auch Fahrten, die mit Privatbahnen zurückgelegt wurden, können dort abgegeben werden - denn DB und Privatbahnen nutzen ein gemeinsames Fahrgastrechteformular. Die sonst übliche Bearbeitungsgebühr entfällt.

Kann ich einfach in einen anderen Zug wechseln?

Bahnreisende können bei Streiks alternativ auch den nächsten Zug nutzen, auch wenn dieser höherwertig ist als gebucht. Das heißt, ein Umsteigen von der Regionalbahn in einen Intercity ist bei einem Streik auch mit einem Sparticket problemlos möglich. Ausgenommen von der Regelung sind laut der Deutschen Bahn Tickets mit erheblich ermäßigtem Fahrpreis (Schönes-Wochenende-, Quer-durchs-Land- oder Länder-Tickets). Außerdem darf nicht auf reservierungspflichtige Züge (u.a. Nachtzüge) umgestiegen werden.

Für Zeitkarten gelten nach Auskunft der Bahn die tariflichen Umtausch- und Erstattungsbedingungen. Bei Verbundfahrkarten treten die Regelungen der jeweiligen Verkehrsverbünde in Kraft.

Zahlt die Bahn auch bei Verspätung?

Denn der Grund für die Verspätung ist nicht relevant. Früher konnte sich die Bahn bei Streiks noch auf höhere Gewalt berufen, das hat sich seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs im September 2013 geändert. Bahnreisenden steht ab einer Stunde Verspätung eine Erstattung von 25% des Fahrpreises zu, 50% ab zwei Stunden. Fahrgastrechte können direkt bei der Bahn eingefordert werden. Auch ein Online-Formular steht zur Verfügung.

Zahlt die Bahn Hotel oder Taxi, wenn ich abends festsitze?

Hier gibt es keine Rechtsgrundlage für Ansprüche. Reisende müssen auf die Kulanz der Bahn hoffen und können sich an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Nahverkehr wenden.

Was passiert, wenn ich einen Flug nicht antreten kann, oder den Urlaub nicht antreten kann?

Hier gibt es keine Rechtsgrundlage für Ansprüche. Reisende müssen auf die Kulanz der Bahn hoffen und können sich an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Nahverkehr wenden.

Was passiert, wenn ich zu spät auf Arbeit komme - haftet dann die Bahn?

Der Betroffene muss die Fehlzeit nacharbeiten oder mit einer Lohnkürzung rechnen. Nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts (AZ: 5 AZR 283/80) gehören solche Verspätungen zum sogenannten Wegerisiko. Das müssen weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber tragen. Deshalb müssen Arbeitnehmer die Fehlzeiten nicht zwangsläufig nacharbeiten - müssen dann aber unter Umständen Lohnkürzungen hinnehmen.


Weitere Informationen

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RA Felix Westpfahl

Rechtsanwalt Felix Westpfahl ist Gründungspartner von WMVP Rechtsanwälte.

Neben der Tätigkeit als Rechtsanwalt ist Herr Westpfahl Syndikusanwalt eines mittelständischen Logistikunternehmens. Er ist zudem Lehrbeauftragter für Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht und Mitglied der Prüfungskommission an der Hochschule für kommunale Verwaltung in Niedersachsen (HSVN). Darüber hinaus ist Herr Westpfahl stellvertretendes Mitglied im Hochschulrat und im Kuratorium an gleichnamiger Hochschule.

WMVP Rechtsanwälte, Osterstraße 1, 3159 Hannover, Tel. 0511/260 918-0, westpfahl@WMVPde

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