Rechtsinformationen

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1. Begriff und Zweck der Compliance 
Compliance beschreibt die Sicherstellung der Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien, aber auch freiwilliger Kodizes im Unternehmen. Man versteht unter Compliance die Summe der Maßnahmen, um rechtstreues Verhalten der Mitarbeiter und der Geschäftsleitung zu gewährleisten.

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