RA Fabian Manzau

RA Fabian Manzau

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Fabian Manzau ist seit Januar 2013 bei WMVP Rechtsanwälte und war zuvor in größeren Industrieunternehmen sowie nahezu acht Jahre in einer anderen renommierten Anwaltskanzlei in Hannover tätig.

WMVP Rechtsanwälte, Osterstraße 1, 30159 Hannover, Tel. 0511/260918-0, manzau@WMVP.de

Arbeitgeber müssen in Deutschland die ordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers nur dann begründen, wenn das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) Anwendung findet. Dies ist einerseits nur dann der Fall, wenn das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers bereits länger als 6 Monate ununterbrochen besteht. Außerdem gilt das KSchG für nach dem 31.12.2003 eingestellte Arbeitnehmer nach dessen § 23 Abs. 1 S. 3 nur in Betrieben, in denen in der Regel mehr als 10 Arbeitnehmer in Vollzeit beschäftigt sind, Auszubildende nicht mitgerechnet.

Die betriebliche Altersversorgung wird angesichts des zu befürchtenden Niedergangs der gesetzlichen Rentenversicherung immer wichtiger. Ein wichtiger Baustein des Gesetzgebers zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung ist der gesetzliche Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltumwandlung. Nach § 1a Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentengesetz- BetrAVG) kann der Arbeitnehmer nämlich vom Arbeitgeber verlangen, dass von seinen zukünftigen Entgeltansprüchen bis zu 4 % der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der

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