Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht im Arbeitsrecht sind sehr vielfältige Rechtsgebiete. Es betrifft vornehmlich Arbeitgeber.
Zu beachten sind hier nicht nur straf- und bußgeldrechtliche Folgen an sich, sondern auch damit verbundenen, oft mindestens ebenso gravierenden indirekten Folgen - wie etwa die Gefahr, einen negativen Eintrag in das Gewerbezentralregister zu erhalten und in Folge dessen gar von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen zu werden.
Diese Aspekte müssen im Falle von Ermittlungen wegen Verstößen gegen die Vorschriften zur Schwarzarbeit, Beschäftigung illegal in Deutschland lebender Ausländer, Arbeitnehmerüberlassung oder Arbeitnehmerentsendung berücksichtigt werden.
Ansprechpartner